Condições de Venda
Verkaufsbedingungen
Mão de Fogo — Künstlerische Gießerei, LDA
Mão de Fogo, Künstlerische Gießerei, Lda.
(Angeschlossenes Skulpturenatelier)
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle von Mão de Fogo, Künstlerische Gießerei, Lda., erbrachten Produkte und Dienstleistungen, einschließlich derjenigen, die durch das angeschlossene Skulpturenatelier ausgeführt werden (nachfolgend gemeinsam als „Mão de Fogo“ bezeichnet).
Mit der Auftragserteilung an Mão de Fogo akzeptiert der Kunde diese Bedingungen vollständig.
1. Bestellung, Auftragsvergabe und Zahlung
1.1. Auftragsvergabe
Mão de Fogo unterbreitet dem Kunden auf Grundlage der von diesem bereitgestellten Anforderungen und Informationen ein detailliertes Kostenangebot (bzw. ein kommerzielles Angebot).
Etwaige vorläufige Kostenschätzungen, die vor der vollständigen Definition des Projekts erstellt werden, haben lediglich unverbindlichen, indikativen Charakter.
Nur das endgültige, schriftliche und vom Kunden formell akzeptierte Angebot stellt eine verbindliche Auftragsvergabe und den Abschluss des Liefervertrags dar.
1.2. Anzahlung (erste Teilzahlung)
Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50% des insgesamt veranschlagten Betrags zu leisten.
Dieser Betrag wird auf den vertraglich vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.
Der verbleibende Restbetrag ist nach endgültiger Abnahme der Arbeit durch den Kunden, in den Räumlichkeiten von Mão de Fogo, und vor der Übergabe oder Versendung an den endgültigen Bestimmungsort zu zahlen.
Im Falle des Versands durch ein Transportunternehmen erfolgt die Versendung erst nach Bestätigung des vollständigen Eingangs sämtlicher vereinbarter Zahlungen.
1.3. Rückerstattung der Anzahlung
Die geleistete Anzahlung wird dem Kunden nur dann erstattet, wenn – kumulativ oder alternativ – eine der folgenden Situationen eintritt:
Ein Verzug von mehr als 1 (einem) Jahr aus Gründen, die Mão de Fogo zuzurechnen sind, gerechnet ab dem Datum der Auftragsvergabe, ausgenommen Verzögerungen infolge höherer Gewalt (Klausel 3.2) oder von vom Kunden angeforderten Änderungen.
Technische oder künstlerische Nichtkonformität, wenn das Endwerk erheblich von den technischen und/oder ästhetischen Anforderungen abweicht, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe schriftlich vereinbart wurden
.
1.4. Stornierung oder Unterbrechung durch den Kunden
Wenn der Auftrag auf Initiative des Kunden und ohne Verschulden von Mão de Fogo storniert oder die Arbeiten für einen Zeitraum von mehr als 1 (einem) Jahr nach Auftragsvergabe unterbrochen werden:
Die geleistete Anzahlung wird nicht zurückerstattet und verbleibt bei Mão de Fogo als Entschädigung für bereits entstandene Kosten und für die für den Auftrag bereitgestellten Kapazitäten.
Deckt die Anzahlung nicht die Gesamtheit der bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Ausgaben, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der verbleibenden Kosten.
Nach dieser Zahlung stellt Mão de Fogo dem Kunden die speziell für den Auftrag erstellten Materialien und Arbeiten zur Verfügung (z. B. das Werk in einem unfertigen Stadium und etwaige hergestellte Formen).
1.5. Kündigung durch Mão de Fogo
Mão de Fogo behält sich das Recht vor, den Vertrag nur aus gerechtfertigten Gründen zu kündigen, insbesondere bei:
Schwerwiegender Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden (wie Nichtzahlung, fehlende erforderliche Mitwirkung oder nachweisliche Verletzung von Urheberrechten Dritter – siehe Klausel 6).
Nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung der Arbeit aus Gründen, die Mão de Fogo nicht zuzurechnen sind.
In diesen Fällen gilt:
Ist die Kündigung dem Kunden nicht zuzurechnen, zahlt Mão de Fogo die Beträge zurück, die Leistungen betreffen, die noch nicht erbracht wurden, und leistet, soweit möglich, Unterstützung bei der Übertragung des Projekts auf einen qualifizierten Dritten.
Erfolgt die Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden, kann Mão de Fogo die bereits gezahlten Beträge bis zur Höhe der erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten einbehalten; es gilt sinngemäß die Regelung der Klausel 1.4.
1.6. Zahlungsbedingungen und Verzug
Alle Zahlungen sind innerhalb der im Angebot oder im zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag angegebenen Fristen und Bedingungen zu leisten.
Sofern keine besondere Bedingung vereinbart wurde, werden die von Mão de Fogo ausgestellten Rechnungen 30 (dreißig) Tage nach Ausstellungsdatum fällig.
Die Nichtzahlung eines fälligen Betrags berechtigt Mão de Fogo, die laufenden Arbeiten sofort auszusetzen, bis die Schuld vollständig beglichen ist, ohne dass dies eine Vertragsverletzung darstellt oder einen Anspruch auf Entschädigung oder eine automatische Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Fristen begründet.
Im Verzugsfall werden auf die ausstehenden Beträge Verzugszinsen zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz für Handelsgeschäfte berechnet, vom Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung, sowie alle Verwaltungs‑, Bank‑ oder Gerichtskosten, die Mão de Fogo zur Einziehung der überfälligen Beträge entstehen.
1.7. Eigentumsvorbehalt
Die vom Auftrag umfassten Werkstücke sowie alle speziell für deren Ausführung hergestellten Formen, Negative oder sonstigen Materialien bleiben bis zur vollständigen und tatsächlichen Bezahlung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Beträge – einschließlich Preis, Steuern, zusätzlicher Kosten und etwaiger Beträge für ergänzende Dienstleistungen – Eigentum von Mão de Fogo.
Solange die vollständige Zahlung nicht erfolgt ist, darf der Kunde das/die Werkstück(e) weder veräußern, belasten, abtreten, öffentlich ausstellen, dauerhaft installieren noch in sonstiger Weise darüber verfügen, selbst wenn es/sie sich bereits in seinem Besitz befindet(n), es sei denn, Mão de Fogo erteilt hierfür eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung.
Ein Verstoß gegen diese Klausel berechtigt Mão de Fogo, die sofortige Herausgabe des/der Werkstück(e) zu verlangen oder die zur Wahrung ihrer Eigentumsrechte erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.
2. Leistungsumfang
2.1. Umfang der enthaltenen Leistungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst der veranschlagte Preis ausschließlich die Herstellung der vereinbarten künstlerischen Werkstücke, einschließlich gegebenenfalls die Anfertigung von Formen, den Guss sowie die vorgesehenen Oberflächenbearbeitungen, sowie deren Bereitstellung zur Abholung in den Räumlichkeiten von Mão de Fogo.
2.2. Nicht enthaltene Zusatzleistungen
Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, Leistungen wie: Spezialverpackung, Transport oder Versand, Montage oder Installation am endgültigen Standort, Versicherungen, behördliche Genehmigungen sowie Lagerung über den in Klausel 9.1 vorgesehenen Zeitraum hinaus.
2.3. Mitarbeit in den Räumlichkeiten von Mão de Fogo
Vorbehaltlich einer vorherigen Vereinbarung können der Kunde oder seine Vertreter bestimmte Phasen der Arbeit begleiten und verpflichten sich dabei, sämtliche Sicherheitsvorschriften und technischen Anweisungen von Mão de Fogo vollständig einzuhalten.
Mão de Fogo haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen des Kunden oder seiner Vertreter während ihres Aufenthalts in den Räumlichkeiten verursacht werden.
3. Ausführungs‑ und Lieferfristen
3.1. Festlegung der Ausführungsfrist
Die Ausführungsfrist für jedes Projekt wird zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe schriftlich festgelegt und vereinbart (z. B. im Angebot oder Vertrag angegeben).
Die von Mão de Fogo genannten Ausführungsfristen werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe verfügbaren Bedingungen und Informationen festgelegt.
3.2. Fristanpassungen und höhere Gewalt
Die Ausführungs‑ und/oder Lieferfrist kann von Mão de Fogo aufgrund außergewöhnlicher Umstände angepasst oder ausgesetzt werden, ohne dass dies eine Vertragsverletzung darstellt, insbesondere bei:
Höherer Gewalt oder Zufall: Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Mão de Fogo, wie Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Stromausfälle, Arbeitskonflikte, Lieferverzögerungen von Zulieferern, Pandemien, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare Umstände, die den normalen Fortgang der Arbeiten vorübergehend unmöglich machen.
Erforderlichen technischen Anpassungen: technische oder künstlerische Änderungen während der Ausführung des Werkstücks, die sich aus im Produktionsprozess festgestellten Erfordernissen ergeben und eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Frist unumgänglich machen.
Vom Kunden verlangten Änderungen: vom Kunden nach der Auftragsvergabe angeforderte Änderungen von Anforderungen, Design oder Oberflächenbearbeitung, wenn absehbar ist, dass diese die Dauer der Arbeiten beeinflussen. In diesem Fall wird Mão de Fogo eine neue voraussichtliche Frist mitteilen und gegebenenfalls eine Preisanpassung vornehmen, um die Änderungen widerzuspiegeln.
Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen: nicht rechtzeitige Erfüllung von Pflichten des Kunden, die den Zeitplan beeinflussen (z. B. verspätete Bereitstellung von Materialien oder erforderlichen Freigaben). Solche Verzögerungen führen zur Verlängerung der Fristen um den entsprechenden Zeitraum, ohne Haftung von Mão de Fogo.
In diesen Situationen verpflichtet sich Mão de Fogo, den Kunden unverzüglich über die Änderung oder Aussetzung der Frist zu informieren und nach Möglichkeit einvernehmlich eine neue voraussichtliche Frist für die Fertigstellung/Lieferung festzulegen.
Führt ein Fall höherer Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände zu einer Aussetzung der Arbeiten von mehr als 90 (neunzig) Tagen, kann jede Partei die Auflösung des Vertrags in Bezug auf den noch nicht ausgeführten Teil nach schriftlicher Mitteilung und nach dem Versuch einer einvernehmlichen Lösung ohne Vertragsstrafe verlangen.
3.3. Lieferfrist
Die Lieferfrist für das Endwerk an den Kunden wird zum Zeitpunkt der Bestellung unter Berücksichtigung der Ausführungsfrist und der logistischen Erfordernisse geschätzt.
Diese Frist ist lediglich indikativ; zeichnet sich eine wesentliche Änderung ab, wird Mão de Fogo den Kunden so bald wie möglich informieren.
3.4. Transport, Verpackung und Installation
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Leistungen für Transport, Spezialverpackung und Installation nicht im Auftragswert enthalten (vgl. Klausel 2.2).
Mão de Fogo kann auf Wunsch des Kunden ein Angebot für diese Leistungen erstellen und sie organisieren; die entsprechenden Kosten trägt der Kunde.
Mão de Fogo verwendet geeignete Verpackungen, um das Werk während des Transports zu schützen; sie haftet jedoch nicht für Schäden oder Verlust während des Transports, es sei denn, es wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, die diese Risiken abdeckt.
Im Falle der Installation des Werkstücks am endgültigen Standort durch den Kunden oder von diesem beauftragte Dritte übernimmt Mão de Fogo keine Verantwortung für Schäden, die während dieser Installationsphase auftreten.
Hinweis: Ab dem Zeitpunkt der Übergabe/Abholung des Werkstücks (siehe 3.3) trägt der Kunde sämtliche Risiken an diesem, unbeschadet etwaiger Haftung des Transportunternehmens oder einer Deckung durch die Transportversicherung, sofern vorhanden.
4. Prüfung und Abnahme des Werkes
4.1. Prüf‑ und Abnahmeverfahren
Nach Abschluss der Ausführung des Werkes informiert Mão de Fogo den Kunden darüber, dass das Werkstück fertiggestellt ist und zur Prüfung und Abnahme bereitsteht.
In der Regel erfolgt diese Prüfung in den Räumlichkeiten von Mão de Fogo in Anwesenheit des Kunden (oder seines Vertreters), der das Werkstück überprüft und die Übereinstimmung mit dem Vereinbarten bestätigt.
Ist eine physische Anwesenheit nicht möglich, kann dem Kunden eine Fernprüfung durch hochauflösende Fotos/Videos oder Videokonferenz zur detaillierten Betrachtung des fertigen Werkstücks ermöglicht werden.
4.2. Endabnahme und Gefahrenübergang
Nach Überprüfung des Werkstücks und dessen Übereinstimmung mit dem Vereinbarten erfolgt die endgültige Abnahme des Werkes durch den Kunden.
Die Abnahme kann schriftlich formalisiert werden (z. B. durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder Bestätigung per E‑Mail).
Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von 7 (sieben) Werktagen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung des Werkes – und erfolgt in diesem Zeitraum keine schriftliche Reklamation –, gilt das Werk ab diesem Zeitpunkt als vorbehaltslos abgenommen.
Nach ausdrücklicher oder stillschweigender Abnahme gilt die Lieferverpflichtung von Mão de Fogo als erfüllt, das Risiko für das Werkstück geht auf den Kunden über (vgl. 3.4), und die Garantiefrist beginnt zu laufen (Klausel 5.1).
4.3. Nichtkonformitäten
Etwaige vom Kunden festgestellte, offensichtliche Nichtkonformitäten oder Mängel sind Mão de Fogo bei der Prüfung/Abnahme oder spätestens innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach der Lieferung/Abholung des Werkstücks schriftlich mitzuteilen und mit Nachweisen (z. B. Fotos) zu belegen.
Mão de Fogo prüft die Reklamation und nimmt, sofern sich eine Mängelhaftung aufgrund ihrer Leistungen bestätigt, vor Abschluss der Abnahme (oder im Rahmen der Garantie, falls die Lieferung bereits als erfolgt gilt – siehe Klausel 5.3) die notwendigen Korrekturen oder Reparaturen vor.
Nicht fristgerecht angezeigte Mängel oder Abweichungen gelten als behoben oder für Zwecke einer späteren Inanspruchnahme der Garantie als nicht existent.
5. Garantie und Kundendienst
5.1. Dauer und Umfang der Garantie
Mão de Fogo gewährleistet für einen Zeitraum von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der Abnahme (siehe 4.2), dass die gelieferten Werkstücke den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von erheblichen Herstellungsfehlern sind, sofern sie unter normalen Bedingungen gehandhabt und instandgehalten werden.
Diese Garantie deckt ausschließlich Mängel oder Nichtkonformitäten ab, die auf die Ausführung der Arbeiten durch Mão de Fogo zurückzuführen sind.
Hat Mão de Fogo Komponenten integriert, die von Dritten geliefert wurden (z. B. Sockel, Strukturen, elektronische oder mechanische Elemente), beschränkt sich ihre Garantiehaftung auf deren korrekte Integration und erstreckt sich nicht auf Funktion oder intrinsische Qualität dieser Komponenten (für die gegebenenfalls eigene Garantien der jeweiligen Hersteller/Lieferanten gelten).
5.2. Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind:
Natürlicher Verschleiß und normale Alterung der Materialien, einschließlich allmählicher Veränderungen von Farbe, Glanz oder Textur, Oxidation oder Patinabildung von Metallen und sonstige natürliche Erscheinungen infolge des Zeitablaufs oder der Umwelteinwirkung auf das Werkstück.
Unsachgemäßer Gebrauch oder unzureichende Pflege: Schäden infolge einer Nutzung des Werkstücks entgegen dem vorgesehenen Zweck oder den bereitgestellten Pflege‑ und Wartungshinweisen, einschließlich Bruch durch Stoß, Kratzer, Aussetzung an widrige Bedingungen (Witterungseinflüsse, extreme Feuchtigkeit, korrosive Umgebungen usw.) oder Reinigung mit nicht empfohlenen Produkten.
Eingriffe durch Dritte: jegliche Änderungen, Reparaturen oder Reparaturversuche durch Dritte oder durch den Kunden selbst ohne Genehmigung von Mão de Fogo, die den Mangel verursacht oder verschlimmert haben könnten.
5.3. Inanspruchnahme der Garantie
Der Kunde hat Mão de Fogo schriftlich über jeden von der Garantie gedeckten Mangel umgehend nach dessen Entdeckung und in jedem Fall innerhalb der Garantiefrist zu informieren.
Nach Eingang der Mitteilung und Bestätigung, dass es sich um einen Garantiefall handelt, verpflichtet sich Mão de Fogo, das Problem kostenfrei für den Kunden zu beheben und eine der folgenden, jeweils angemessenen Lösungen zu wählen:
Reparatur: Behebung des Mangels durch Ausbesserung oder Austausch des betroffenen Teils. Der Kunde hat Mão de Fogo Zugang zum Werkstück für die entsprechende Intervention zu gewähren. Falls erforderlich, sendet der Kunde das Werkstück auf Kosten von Mão de Fogo in deren Räumlichkeiten; in besonderen Fällen kann eine Intervention auch am Standort des Werkstücks erfolgen (wobei die Reise‑ und Logistikkosten nach Maßgabe einer Vereinbarung zwischen den Parteien getragen werden).
Ersatzlieferung: Lieferung eines neuen Werkstücks mit gleichwertigen Eigenschaften wie das ursprünglich bestellte, ohne Kosten für den Kunden, gegen Rückgabe des nicht konformen Werkstücks, sofern eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirksam ist.
Minderung des Preises: Ist keine der vorgenannten Optionen innerhalb angemessener Frist und Bedingungen umsetzbar, kann eine angemessene Minderung des vom Kunden gezahlten Preises vereinbart werden, proportional zum Wertverlust des Werkstücks aufgrund des festgestellten Mangels.
Etwaige Garantieleistungen werden so zügig wie möglich erbracht.
Die Haftung von Mão de Fogo im Rahmen der Garantie überschreitet niemals den vom Kunden für das Werk tatsächlich gezahlten Betrag.
5.4. Rückgaberecht
Da es sich um maßgefertigte und auf Bestellung produzierte Werkstücke handelt, werden nach Fertigstellung und Lieferung des Werkes keine Rückgaben oder Stornierungen akzeptiert, über das in den Klauseln 1.3 und 5.3 genannte hinaus.
Die Rückgabe eines fertigen Werkstücks und die vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge werden nur in Fällen in Betracht gezogen, in denen ein schwerwiegender Mangel, der Mão de Fogo zuzurechnen ist und den Zweck des Werkstücks vereitelt, nicht durch Reparatur oder Ersatzlieferung behoben werden kann.
In einem solchen Ausnahmefall können Mão de Fogo und der Kunde einvernehmlich die Bedingungen einer Rückgabe und Rückerstattung vereinbaren, unbeschadet der dem Kunden gesetzlich zustehenden Rechte.
6. Urheberrechte und Geistiges Eigentum
6.1. Erklärungen des Kunden
Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der Urheberrechte (oder der erforderlichen Genehmigungen) an jeder Skulptur, jedem Kunstwerk, Design oder Modell ist, das Mão de Fogo zur Herstellung oder Reproduktion überlassen wird.
Ist mit dem Auftrag die Reproduktion eines bereits bestehenden Werks eines Dritten verbunden, erklärt der Kunde, über eine schriftliche Genehmigung des rechtmäßigen Urheberrechtsinhabers zu verfügen, welche diese Reproduktion durch Mão de Fogo gestattet.
6.2. Ablehnung bei Verletzung von Rechten Dritter
Mão de Fogo kann die Ausführung eines Auftrags ablehnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das vom Kunden bereitgestellte Werkstück, Modell oder Design die Urheber‑ oder geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt, bis der Kunde seine Berechtigung oder den Erwerb der erforderlichen Lizenzen in zufriedenstellender Weise nachweist.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die aus einer etwaigen Verletzung von Rechten Dritter entstehen, und hat Mão de Fogo für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen, die Mão de Fogo aus berechtigten Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit einer solchen Rechtsverletzung entstehen.
7. Umgang mit Originalskulpturen und ‑modellen des Kunden
7.1. Risiken im Produktionsprozess
Stellt der Kunde eine Originalskulptur oder ein Originalmodell zur Reproduktion oder Verwendung im Produktionsprozess zur Verfügung, erkennt er an, dass bestimmte von Mão de Fogo eingesetzte Verfahren (z. B. Herstellung von Silikonformen, Erhitzen von Wachs/Modellen, Einsatz chemischer Produkte für die Oberflächenbearbeitung) invasiv sein können und Schäden oder Veränderungen am Material des Originals verursachen können.
Trotz aller Sorgfalt können infolge der notwendigen technischen Verfahren leichte, erhebliche oder sogar irreparable Schäden am Original auftreten (wie Risse, Verformungen, Farb‑ oder Strukturveränderungen usw.).
7.2. Haftungsbeschränkung für Originale
Mão de Fogo ergreift angemessene Vorsichtsmaßnahmen bei der Handhabung und Aufbewahrung der vom Kunden überlassenen Originalstücke.
Mão de Fogo haftet jedoch nicht für Schäden am Original, die aus den oben genannten normalen Produktionsprozessen resultieren, und übernimmt keine Kosten für die Restaurierung oder Reparatur etwaiger Schäden am Original.
Der Kunde wird angehalten zu prüfen, ob zusätzliche Vorkehrungen erforderlich sind – etwa die Bereitstellung von Kopien anstelle des Originals oder der Abschluss einer Versicherung – insbesondere bei unersetzlichen oder sehr wertvollen Werken.
8. Bildrechte und Kommunikation
8.1. Bildaufnahmen während der Produktion
Der Kunde erteilt Mão de Fogo ausdrücklich die Erlaubnis, seine Werkstücke und den jeweiligen Produktionsprozess zu fotografieren und zu filmen, solange die Arbeiten in den Räumlichkeiten von Mão de Fogo oder unter deren Verantwortung stattfinden.
8.2. Nutzung und Veröffentlichung der Bilder
Die gemäß Klausel 8.1 aufgenommenen Bilder dürfen von Mão de Fogo frei für institutionelle, kommerzielle, werbliche oder redaktionelle Zwecke verwendet werden.
Insbesondere ist Mão de Fogo berechtigt, diese Bilder auf ihrer Website, auf Social‑Media‑Seiten, in digitalen oder gedruckten Portfolios, in Medien sowie in sämtlichen Kommunikations‑ oder Marketingmaterialien des Unternehmens zu veröffentlichen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgelt zusteht.
8.3. Rechte an den produzierten Bildern
Alle Urheberrechte und Eigentumsrechte an den Fotografien, Videos und sonstigen Bildmaterialien, die Mão de Fogo im Rahmen der Arbeiten aufnimmt und produziert, stehen Mão de Fogo zu.
Die in dieser Klausel erteilte Erlaubnis berührt nicht die Urheberrechte an dem originalen Kunstwerk, das reproduziert oder hergestellt wird, wenn diese Rechte dem Kunden oder einem Dritten zustehen.
Der Kunde behält mithin seine Urheberrechte am Kunstwerk selbst, während Mão de Fogo die Urheberrechte an den von ihr erstellten Bild‑ und Fotoaufnahmen zustehen.
8.4. Vertraulichkeit und Ausnahmen
Wünscht der Kunde, dass Bilder des Werkes oder des Produktionsprozesses nicht sofort veröffentlicht werden – etwa um die Vertraulichkeit eines Projekts bis zu einem bestimmten Datum oder Ereignis zu wahren –, hat er Mão de Fogo bei Auftragserteilung darüber zu informieren.
Soweit zumutbar und zuvor schriftlich vereinbart, wird Mão de Fogo zeitliche Einschränkungen der Veröffentlichung respektieren (z. B. die Veröffentlichung von Bildern bis zum vereinbarten Datum aufschieben).
Mangels besonderer Vereinbarungen zur Vertraulichkeit gelten die Regelungen der Klauseln 8.1 bis 8.3.
9. Formen, Materialien und Lagerung
9.1. Kostenlose Erstlagerung
Mão de Fogo bewahrt jede für die Ausführung des Auftrags erforderliche Produktionsform, jedes Originalmodell oder sonstiges vom Kunden bereitgestelltes Material für einen Zeitraum von bis zu 6 (sechs) Monaten nach Abschluss der Arbeiten (oder Lieferung des Endwerkes, je nachdem, was zutrifft) kostenlos auf.
Während dieses Zeitraums kann der Kunde diese Gegenstände nach vorheriger Absprache in den Räumlichkeiten von Mão de Fogo abholen.
9.2. Verlängerte Lagerung und Endverbleib
Nach Ablauf der in Klausel 9.1 genannten Frist von 6 Monaten, ohne dass der Kunde seine Materialien angefordert oder abgeholt hat, kann Mão de Fogo nach eigenem Ermessen:
Eine Lagergebühr für die in ihren Räumen befindlichen Materialien des Kunden erheben, berechnet nach Dauer und beanspruchter Fläche, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden.
Die Materialien dem Kunden per Transportunternehmen zurücksenden, wobei die Verpackungs‑ und Versandkosten vom Kunden zu tragen sind; oder, falls eine Rücksendung nicht möglich ist oder der Kunde diese nicht wünscht,
die Materialien ordnungsgemäß entsorgen oder zerstören, ohne dass dem Kunden hierfür irgendeine Entschädigung zusteht, sofern dieser mindestens 30 (dreißig) Tage zuvor über diese Absicht informiert wurde und innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch erhebt.
9.3. Eigentum an Formen und Negativen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gehen nach vollständiger Bezahlung des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises die von Mão de Fogo speziell für die Ausführung des Auftrags hergestellten Formen, Negative und sonstigen Produktionsmittel in das Eigentum des Kunden über.
Mão de Fogo verpflichtet sich, diese Materialien (z. B. Silikonformen) dem Kunden zu übergeben oder zur Abholung bereitzustellen, sobald wie möglich nach Abschluss der Arbeiten und Bestätigung der vollständigen Zahlung.
Mangels besonderer Anweisungen des Kunden werden die Formen und Negative von Mão de Fogo gemäß Klausel 9.2 weiter aufbewahrt.
9.4. Aufbewahrung von Originalskulpturen
Wünscht der Kunde, dass Mão de Fogo auch nach Abschluss der Reproduktionsarbeiten die Skulptur oder das Originalmodell in ihrem Besitz behält (z. B. zur Erleichterung künftiger Reproduktionen oder aus logistischen Gründen), ist dies zwischen den Parteien zu vereinbaren.
Mangels besonderer Vereinbarung gilt ebenfalls der Zeitraum von 6 Monaten kostenloser Aufbewahrung sowie die sonstigen Bedingungen der Klauseln 9.1 und 9.2.
Mão de Fogo wird sich bemühen, das Original während der Aufbewahrungszeit angemessen zu schützen, übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige Schäden, Verschlechterungen oder Verluste, die während der Lagerung des Originals bei ihr auftreten können, und empfiehlt dem Kunden, seine Originalwerke so bald wie möglich abzuholen oder gegebenenfalls eine Versicherung für die Zeit der Aufbewahrung in den Räumlichkeiten von Mão de Fogo abzuschließen.
10. Verbot von Bildaufnahmen durch Besucher und Sanktionen
10.1. Verbot
Es ist Kunden, Besuchern, Vertretern, Lieferanten oder sonstigen Dritten, die die Räumlichkeiten von Mão de Fogo betreten, strikt untersagt, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Mão de Fogo Fotografien, Videos oder sonstige Bildaufnahmen von sich in Ausführung befindlichen oder fertiggestellten Werken anderer Kunden sowie von technischen Verfahren, Formen, Modellen oder Ausrüstungen anzufertigen.
10.2. Geltungsbereich
Dieses Verbot gilt für sämtliche Bereiche des Unternehmens, einschließlich Gießereihallen, Skulpturenatelier, Bereiche für Oberflächenbearbeitung, Lager und alle sonstigen Räume, in denen sich Werke oder Materialien von Kunden befinden.
10.3. Sanktionen
Ein Verstoß gegen diese Regel stellt eine schwerwiegende Verletzung der vorliegenden Verkaufsbedingungen dar und berechtigt Mão de Fogo unbeschadet weiterer rechtlicher Maßnahmen dazu:
Den Besuch oder Aufenthalt des Zuwiderhandelnden in den Räumlichkeiten mit sofortiger Wirkung zu beenden und dessen Entfernung zu verlangen.
Die sofortige Löschung jeglicher unbefugt erstellter Fotografien, Filmaufnahmen oder sonstiger Aufzeichnungen unter Aufsicht eines Vertreters von Mão de Fogo zu verlangen.
Künftige Besuche oder den Zugang des Zuwiderhandelnden zu den Räumlichkeiten von Mão de Fogo vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern.
Den Vertrag oder die Kooperationsvereinbarung mit dem Zuwiderhandelnden, soweit zutreffend, mit sofortiger Wirkung als gekündigt zu betrachten.
Eine pauschale Entschädigungszahlung (Vertragsstrafe) für die verursachten Schäden zu verlangen, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, falls der tatsächlich entstandene Schaden diesen Betrag übersteigt.
Die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, um die unbefugte Nutzung oder Verbreitung nicht genehmigter Bildaufnahmen zu unterbinden und die Rechte und Interessen von Mão de Fogo und ihrer Kunden zu schützen.
10.4. Ausnahmen
Jede Ausnahme von dieser Regelung zum Verbot von Bildaufnahmen durch Besucher bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Mão de Fogo und kann bei Erteilung an spezifische Bedingungen geknüpft sein (z. B. Beschränkung der Aufnahmewinkel, Verbot der Identifikation des Kunden oder des Werkes oder die Unterzeichnung von Vertraulichkeitsvereinbarungen).
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Verträge, für die sie gelten, unterliegen dem Recht der Portugiesischen Republik; die Anwendung etwaiger internationaler Übereinkommen über den Warenkauf (insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG) ist ausgeschlossen.
11.2. Zuständiger Gerichtsstand
Für die Beilegung aller Streitigkeiten aus der Auslegung oder Durchführung der vorliegenden Bedingungen oder der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtsbezirks Montemor‑o‑Novo, Portugal, unter ausdrücklichem Verzicht auf jeden anderen Gerichtsstand.
11.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen von einer zuständigen Behörde für nichtig oder undurchführbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, nach Kräften eine gültige Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Klausel so weit wie möglich entspricht.